AGB
1. Geltungsbereich – Vertragsbeziehung
uc-atelier.ch wird weiter als Lieferant bezeichnet.
1.2 Für sämtliche Lieferungen vom Lieferanten an den Besteller gelten – soweit schriftlich nichts anderes vereinbart worden ist – ausschliesslich die vorliegenden Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen. Mit der Auftragserteilung erkennt der Besteller ausdrücklich diese Bedingungen an.
1.3 Abweichungen oder Ergänzungen dieser Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen, namentlich die Übernahme von anderen allgemeinen Bedingungen wie bestellereigenen Einkaufsbedingungen gelten nur, wenn sie vom Lieferanten schriftlich anerkannt worden sind und nur für den betreffenden Kaufvertrag. Die Abwicklung dieser Vereinbarungen hat direkt zwischen dem Lieferanten und Besteller zu erfolgen.
2. Vertragsabschluss
Der Vertragsabschluss zwischen dem Besteller und dem Lieferanten kommt durch Zahlung des Kaufpreises seitens des Bestellers zustande.
3. Preise
3.1 Massgebender Kaufpreis für Bestellungen ist der auf der Online-Plattform angegebene Preis.
3.2 Alle aufgeführten Preise verstehen sich ab dem Schweizer Lager der FLP, exklusive Liefer- und Verpackungskosten, aber inklusive Mehrwertsteuer.
4. Zahlungsbedingungen
4.1 Beim Kauf im Shop kann der Kaufpreis nur im Voraus via Kreditkarte oder Postcard bezahlt werden.
4.2 Jede Verrechnung von Ansprüchen des Bestellers mit dem für Käufe über den Online-Kundenshop geschuldeten Kaufpreis ist ausgeschlossen (Aufrechnungsverbot).
5. Lieferung
5.1 Der Lieferant wird die Bestellung innerhalb eines angemessenen Zeitraumes ausführen. Kommt der Verkäufer mit der Erbringung der Lieferungen in Verzug, hat der Besteller dem Verkäufer eine Frist von mindestens drei Wochen zur Erfüllung anzusetzen. Erfüllt der Lieferant auch bis zum Ablauf dieser Frist nicht, kann der Besteller vom Kaufvertrag zurückzutreten.
5.2 Der Versand der gekauften Produkte erfolgt ab dem Atelier des Lieferanten auf Rechnung und auf Risiko des Bestellers.
6. Übergang von Nutzen und Gefahr
Alle Gefahren gehen auf den Besteller über, sobald das zu liefernde Produkt dem Transportunternehmen übergeben wird.
7. Prüfung/Mängelrüge bei Abnahme der Lieferung
7.1 Der Besteller ist verpflichtet, die Produkte sofort nach Empfang zu prüfen. Der Besteller hat den Lieferanten unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 5 Tagen vom Empfang an gerechnet, schriftlich über Produkte, die nicht dem Lieferschein entsprechen, oder über sichtbare Mängel in Kenntnis zu setzen. Unterlässt der Besteller dies, gilt die Ware als verbindlich und unwiderruflich angenommen.
7.2 Eine nicht fristgemässe Mängelrüge führt zur Verwirkung der Gewährleistungsansprüche gegenüber dem Lieferanten.
8. Mängelrüge von beim Empfang der Produkte nicht feststellbaren Mängeln
Ergeben sich später Mängel, die bei der übungsgemässen Untersuchung beim Empfang der Produkte nicht erkennbar waren, so hat der Besteller den Lieferanten innerhalb von 5 Tagen von der Entdeckung an gerechnet schriftlich über diese Mängel in Kenntnis zu setzen, spätestens jedoch innerhalb der in Punkt 9 definierten Fristen. Eine nicht fristgemässe Mängelrüge führt zur Verwirkung der Gewährleistungsansprüche gegenüber dem Lieferanten.
9. Gewährleistungsfristen/Dauer und Beginn
9.1 Es gilt die gesetzliche Garantie ab Auslieferungstag.
10. Garantieleistungen / Rückgaberecht
10.1 Die Garantie erstreckt sich darauf, dass die Produkte, die Gegenstand des Verkaufsvertrages bilden, bezüglich Herstellung und Inhalt frei von Mängeln sind und dass sie den ausdrücklich zugesicherten Eigenschaften entsprechen.
10.2 Der Lieferant erfüllt seine Garantieverpflichtung, indem defekte Produkte kostenlos ersetzt werden.
10.3 Sollte dem Besteller das Produkt – aus welchen Gründen auch immer – innerhalb der ersten 30 Kalendertage ab Auslieferung nicht gefallen, hat er bei Rückgabe des Produktes Anrecht auf die Rückerstattung des vollen Kaufpreises (exklusive Versand- und Handlingkosten) oder den Austausch mit einem anderen gleichwertigen Produkt. Dieses Rückgaberecht gilt nur beim ersten Kauf eines Produktes, nicht auch bei Folgekäufen.
10.4 Weitere Ansprüche des Bestellers, insbesondere Ansprüche auf Minderung oder Wandlung sowie Schadenersatz sind – im gesetzlich maximal zulässigen Rahmen – ausgeschlossen. In keinem Fall bestehen Ansprüche des Bestellers auf Ersatz von Folgeschäden, die nicht an den gelieferten Produkten selbst entstanden sind, wie insbesondere Lohnausfall, entgangener Gewinn sowie von anderen mittelbaren und unmittelbaren Schäden.
10.5 Die Garantie erlischt, wenn der Besteller oder Dritte die Produkte, die Gegenstand des Kaufvertrages bildeten, nicht bestimmungsgemäss verwendet haben.
11. Ausschluss weiterer Haftung
Im Falle von Ansprüchen des Bestellers, die in diesen Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen nicht geregelt sind, haftet der Lieferant nur bei rechtswidriger Absicht oder grober Fahrlässigkeit. Die Haftung vom Lieferanten für Hilfspersonen ist jedoch vollumfänglich ausgeschlossen, soweit dies gesetzlich zulässig ist.
12. Gerichtsstand
Gerichtsstand ist Buchs ZH. Der Lieferant hat jedoch das Recht, den Besteller auch an dessen Sitz oder Wohnsitz einzuklagen.
13. Anwendbares Recht
Die Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen und die in Anwendung dieser Bedingungen geschlossenen Kaufverträge unterliegen schweizerischem Recht, unter Ausschluss des Übereinkom-mens der Vereinten Nationen über Verträge über den Internationalen Warenkauf (CISG).
Buchs ZH, 21.05.2024
uc-atelier.ch wird weiter als Lieferant bezeichnet.
1.2 Für sämtliche Lieferungen vom Lieferanten an den Besteller gelten – soweit schriftlich nichts anderes vereinbart worden ist – ausschliesslich die vorliegenden Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen. Mit der Auftragserteilung erkennt der Besteller ausdrücklich diese Bedingungen an.
1.3 Abweichungen oder Ergänzungen dieser Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen, namentlich die Übernahme von anderen allgemeinen Bedingungen wie bestellereigenen Einkaufsbedingungen gelten nur, wenn sie vom Lieferanten schriftlich anerkannt worden sind und nur für den betreffenden Kaufvertrag. Die Abwicklung dieser Vereinbarungen hat direkt zwischen dem Lieferanten und Besteller zu erfolgen.
2. Vertragsabschluss
Der Vertragsabschluss zwischen dem Besteller und dem Lieferanten kommt durch Zahlung des Kaufpreises seitens des Bestellers zustande.
3. Preise
3.1 Massgebender Kaufpreis für Bestellungen ist der auf der Online-Plattform angegebene Preis.
3.2 Alle aufgeführten Preise verstehen sich ab dem Schweizer Lager der FLP, exklusive Liefer- und Verpackungskosten, aber inklusive Mehrwertsteuer.
4. Zahlungsbedingungen
4.1 Beim Kauf im Shop kann der Kaufpreis nur im Voraus via Kreditkarte oder Postcard bezahlt werden.
4.2 Jede Verrechnung von Ansprüchen des Bestellers mit dem für Käufe über den Online-Kundenshop geschuldeten Kaufpreis ist ausgeschlossen (Aufrechnungsverbot).
5. Lieferung
5.1 Der Lieferant wird die Bestellung innerhalb eines angemessenen Zeitraumes ausführen. Kommt der Verkäufer mit der Erbringung der Lieferungen in Verzug, hat der Besteller dem Verkäufer eine Frist von mindestens drei Wochen zur Erfüllung anzusetzen. Erfüllt der Lieferant auch bis zum Ablauf dieser Frist nicht, kann der Besteller vom Kaufvertrag zurückzutreten.
5.2 Der Versand der gekauften Produkte erfolgt ab dem Atelier des Lieferanten auf Rechnung und auf Risiko des Bestellers.
6. Übergang von Nutzen und Gefahr
Alle Gefahren gehen auf den Besteller über, sobald das zu liefernde Produkt dem Transportunternehmen übergeben wird.
7. Prüfung/Mängelrüge bei Abnahme der Lieferung
7.1 Der Besteller ist verpflichtet, die Produkte sofort nach Empfang zu prüfen. Der Besteller hat den Lieferanten unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 5 Tagen vom Empfang an gerechnet, schriftlich über Produkte, die nicht dem Lieferschein entsprechen, oder über sichtbare Mängel in Kenntnis zu setzen. Unterlässt der Besteller dies, gilt die Ware als verbindlich und unwiderruflich angenommen.
7.2 Eine nicht fristgemässe Mängelrüge führt zur Verwirkung der Gewährleistungsansprüche gegenüber dem Lieferanten.
8. Mängelrüge von beim Empfang der Produkte nicht feststellbaren Mängeln
Ergeben sich später Mängel, die bei der übungsgemässen Untersuchung beim Empfang der Produkte nicht erkennbar waren, so hat der Besteller den Lieferanten innerhalb von 5 Tagen von der Entdeckung an gerechnet schriftlich über diese Mängel in Kenntnis zu setzen, spätestens jedoch innerhalb der in Punkt 9 definierten Fristen. Eine nicht fristgemässe Mängelrüge führt zur Verwirkung der Gewährleistungsansprüche gegenüber dem Lieferanten.
9. Gewährleistungsfristen/Dauer und Beginn
9.1 Es gilt die gesetzliche Garantie ab Auslieferungstag.
10. Garantieleistungen / Rückgaberecht
10.1 Die Garantie erstreckt sich darauf, dass die Produkte, die Gegenstand des Verkaufsvertrages bilden, bezüglich Herstellung und Inhalt frei von Mängeln sind und dass sie den ausdrücklich zugesicherten Eigenschaften entsprechen.
10.2 Der Lieferant erfüllt seine Garantieverpflichtung, indem defekte Produkte kostenlos ersetzt werden.
10.3 Sollte dem Besteller das Produkt – aus welchen Gründen auch immer – innerhalb der ersten 30 Kalendertage ab Auslieferung nicht gefallen, hat er bei Rückgabe des Produktes Anrecht auf die Rückerstattung des vollen Kaufpreises (exklusive Versand- und Handlingkosten) oder den Austausch mit einem anderen gleichwertigen Produkt. Dieses Rückgaberecht gilt nur beim ersten Kauf eines Produktes, nicht auch bei Folgekäufen.
10.4 Weitere Ansprüche des Bestellers, insbesondere Ansprüche auf Minderung oder Wandlung sowie Schadenersatz sind – im gesetzlich maximal zulässigen Rahmen – ausgeschlossen. In keinem Fall bestehen Ansprüche des Bestellers auf Ersatz von Folgeschäden, die nicht an den gelieferten Produkten selbst entstanden sind, wie insbesondere Lohnausfall, entgangener Gewinn sowie von anderen mittelbaren und unmittelbaren Schäden.
10.5 Die Garantie erlischt, wenn der Besteller oder Dritte die Produkte, die Gegenstand des Kaufvertrages bildeten, nicht bestimmungsgemäss verwendet haben.
11. Ausschluss weiterer Haftung
Im Falle von Ansprüchen des Bestellers, die in diesen Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen nicht geregelt sind, haftet der Lieferant nur bei rechtswidriger Absicht oder grober Fahrlässigkeit. Die Haftung vom Lieferanten für Hilfspersonen ist jedoch vollumfänglich ausgeschlossen, soweit dies gesetzlich zulässig ist.
12. Gerichtsstand
Gerichtsstand ist Buchs ZH. Der Lieferant hat jedoch das Recht, den Besteller auch an dessen Sitz oder Wohnsitz einzuklagen.
13. Anwendbares Recht
Die Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen und die in Anwendung dieser Bedingungen geschlossenen Kaufverträge unterliegen schweizerischem Recht, unter Ausschluss des Übereinkom-mens der Vereinten Nationen über Verträge über den Internationalen Warenkauf (CISG).
Buchs ZH, 21.05.2024